Schulgeld
Das monatliche Schulgeld beträgt für
Klasse 0 – 5 465,00 €
Klasse 6 – 8 492,00 €
Klasse 9 – 10 547,00 €
Für Geschwisterkinder beträgt das monatliche Schulgeld für
Klasse 0 – 5 372,00 €
Klasse 6 – 8 393,00 €
Klasse 9 – 10 437,00 €
Das Schulgeld ist in allen zwölf Kalendermonaten im Voraus bis spätestens zum dritten Werktag auf das Konto des Trägers zu zahlen. Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist obligatorisch. Eine entsprechende Einzugsermächtigung ist der Schule spätestens bei Abschluss des Schulvertrages zu erteilen.
Das Schulgeld ist z. Zt. mit 30 % innerhalb des Lohnsteuerjahresausgleiches oder der Einkommenssteuererklärung abzugsfähig.
Bei bestätigter Anmeldung und Abschluss des Schulvertrages ist eine einmalige Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 500,00 € fällig. Diese Verwaltungskostenpauschale wird gleichzeitig mit dem ersten fälligen Schulgeldbeitrag eingezogen.


